Provinzialordnung

Provinzialordnung

Provinzialordnung, Gesetz über die Organisation einer Provinz; in Preußen das Gesetz vom 29. Juni 1875 mit Novelle vom 22. März 1881, wonach jede der altpreuß. Provinzen: Ost- und Westpreußen, Brandenburg (ohne Berlin), Pommern, Schlesien und Sachsen, zur Selbstverwaltung ihrer Angelegenheiten einen Provinziallandtag (mit ständigem Provinzialausschuß) bildet. Dieser, vom König alle zwei Jahre einberufen, wählt den Landesdirektor und die andern Beamten der Provinzialverwaltung, verteilt die Provinzialabgaben, untersteht dem Bezirksausschuß, gegen dessen Beschlüsse an den Provinzialrat Berufung eingelegt wird. – Vgl. Brauchitsch (4 Bde., 14. Aufl. 1896; Ergänzungsband, 2. Aufl. 1897).


http://www.zeno.org/Brockhaus-1911. 1911.

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